AGB

ALLGEMEINE LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, INLAND

1.      Geltungsbereich

Kortho Kennzeichnungs-Systeme Vertriebs-GmbH liefert ausschliefllich zu ihren Lieferkonditionen, sofern nicht im Einzelfall ausdrucklich vorher Anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Konditionen werden auch nicht durch anderslautende Bestellungen oder vorbehaltlose Ausfuhrung eines Auftrags anerkannt. Fur alle in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht geregelten Fragen gelten die jeweils gultigen gesetzlichen Regelungen fur die Lieferung an Unternehmen, rechtsfahigen Personengesellschaften und juristische Personen und die jeweils gultigen ÑAllgemeinen Bedingungen fur Lieferung von Maschinen fur Inlandgeschafteì nach VDMA.

2.      Preise

Die Preise von Warenlieferungen verstehen sich ab Lager Paderborn einschliefllich Verpackung. Versandkosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusatzlich in Rechnung gestellt. Bei Kortho-Maschinen und ñAnlagen gehen die Transportversicherung sowie die Kosten fur Montage und Einarbeitung zu Lasten des Bestellers.

3.      Zahlungsmodus

40% bei Lieferung beziehungsweise Anzeige der Versandbereitschaft.

20% 4 Wochen nach Lieferung beziehungsweise Anzeige der Versandbereitschaft

jahrlich 6% uber dem Basiszinssatz der Europaischen Zentralbank zu zahlen.

Sicherheiten in Form einer selbstschuldnerischen unwiderruflichen Burgschaft einer deutschen Groflbank zu verlangen.

4.      Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollstandigen Erfullung aller uns gegen den Besteller aus der Geschaftsverbindung zustehenden Anspruche vor. Bei ñ im Rahmen des ordnungsgemaflen Geschaftsbetriebes zulassigen ñ Weiterverauflerung oder Vermietung der Ware bleiben alle Anspruche aus dem Eigentumsvorbehalt bestehen, d.h., die Anspruche gegen Erwerber gelten schon im Vorhinein als abgetreten.

5.      Vertragskundigung

Fur den Fall der Kundigung des Vertrages durch den Vertragspartner gem. ß 649 BGB steht der Kortho GmbH ein pauschalierter Schadenersatz in Hˆhe von 20% der Bruttoauftragssumme zu. Dem Vertragspartner wird das Recht eingeraumt, den Nachweis zu erbringen, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist, als der pauschalierte Betrag.

6.      Gewahrleistung

Die Gewahrleistungsfrist betragt 12 Monate ab Gefahrubergang bzw. Abnahme. Verschleiflteile sind von der Gewahrleistung ausgenommen. Die ‹bernahme einer Beschaffenheitsgarantie durch Kortho ist ausgeschlossen. Alle daruber hinausgehenden Anspruche, zum Beispiel aus Folgeschaden und daraus im Kausalzusammenhang stehenden Schaden, Ersatzanspruchen bei Einsatz in Fremdanlagen oder ñaggregaten, sind ausgeschlossen. Voraussetzung der Geltendmachung von Gewahrleistungs- anspruchen durch den Besteller, ist die fachgerechte Installation, sofern nicht von Kortho durchgefuhrt, die bestimmungsgemafle Verwendung und die ordnungsgemafle, regelmaflige, nachweislich durch einen Fachmann durchgefuhrte Wartung der Gerate, die ausschlieflliche Verwendung von Kortho-Ersatz- und Verschleiflteilen und die ordnungsgemafle, sachgerechte Lagerung der Ware. Gewahrleistungsmaflnahmen stellen keinesfalls Anerkenntnisse dar. Mangelrugen oder sonstige Einwendungen gegen die ordnungsgemafle Lieferung oder Montage sind unverzuglich, spatestens jedoch binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich geltend zu machen; bei Maschinen, Anlagen oder Aggregaten verlangert sich diese Frist auf 20 Tage. Mangelrugen oder sonstige Einwendungen gegen die Ordnungsmafligkeit der Lieferung berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub.

7.      Abweichungen von der Bestellung

Der Kaufer haftet der Kortho GmbH dafur, dass ihm die rechtliche Befugnis zur Vervielfaltigung der bestellten Druckunterlagen zusteht. Fur die endgultige Ausfuhrung von speziellen Klischees etc. ist ausschliefllich die vom Kaufer zur Verfugung gestellte bzw. genehmigte Vorlage maflgebend.

die nachste grˆflere oder kleinere Einheitsverpackungsmenge berechtigt.

8.      Rucknahme und Entsorgung

Hinsichtlich der unter das ElektroG fallenden Neugerate und -maschinen die von Kortho nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, verpflichtet sich der Besteller/Nutzer fur die gesetzmaflige Entsorgung zu sorgen. Gleiches gilt fur vor dem 13.08.2005 als Neugerate in den Verkehr gebrachte sog. Altgerate und -maschinen.

9.      Softwarenutzung

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller das nicht ausschlieflliche Recht eingeraumt, Software und Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafur bestimmten Liefergegenstand uberlassen. Eine Nutzung auf mehr als einem System ist nicht erlaubt. Alle sonstigen Rechte an Software und Dokumentation inkl. Kopien verbleiben bei Kortho. Die Vergabe von Unterlizenzen ist untersagt, es sei denn, eine anderslautende Regelung wurde ausdrucklich vereinbart. Der Besteller darf weder gelieferte Software vervielfaltigen oder verandern, noch Herstellerangaben wie Copyright-Vermerk entfernen oder verandern.

10.    Erfullungsort und Gerichtsstand

ist fur beide Parteien Paderborn. Dies gilt ausdrucklich auch fur Streitigkeiten im Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren sowie fur Anspruche, die im Wege des Mahnverfahrens (ßß 688 ff ZPO) geltend gemacht werden. Es kommt ausschliefllich deutsches Recht und deutsche Gerichtsbarkeit zur Anwendung.

 

Stand: Mai 2012